Veranstaltung: | Mitgliederversammlung GRÜNE JUGEND Würzburg 2017/1 |
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Tagesordnungspunkt: | 8.8.1. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Vorstand GRÜNE JUGEND Würzburg (dort beschlossen am: 28.06.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.06.2017, 13:18 |
S1: Neufassung von §5 (1) der Satzung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung beschließt, §5 (1) der Satzung der GRÜNEN JUGEND
Würzburg wie folgt neu zu fassen:
(1) Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen (ein offener, ein FIT*-Platz)
und einer*einem Schatzmeister*in (ein offener Platz). Die Mitgliederversammlung
entscheidet vor jeder ordentlichen Wahl des Vorstandes (vor dem TO-Punkt? evtl.
wäre das noch zu präzisieren--> ist denke ich präzise genug) mit einfacher
Mehrheit darüber, ob statt einem Beisitzer*innen-Platz eine politische
Geschäftsführung in den Vorstand gewählt wird, deren Aufgaben vorstandsintern
festgelegt werden. Wird eine politische Geschäftsführung gewählt, wird der
Vorstand durch bis zu zwei Beisitzer*innen ergänzt. Wird keine politische
Geschäftsführung gewählt, wird der Vorstand durch 1-3 Beisitzer*innen ergänzt.
Die genaue Anzahl der Beisitzer*innen-Plätze wird durch die
Mitgliederversammlung bestimmt.
Begründung
Wenn es eine Person gibt, die das Amt der politischen Geschäftsführung gerne und zuverlässig macht, halten wir eine politische Geschäftsführung für eine sehr gute Sache, denn eine politische Geschäftsführung würde die Sprecher*innen entlasten und könnte einige Arbeiten im Vorstand bündeln. Unbedingt notwendig ist sie jedoch nicht. Die Neufassung der Satzungwürde uns ab der nächsten Mitgliederversammlung (17/2) die Möglichkeit geben, je nach Bewerbungslage eine PolGF zu wählen oder auch nicht.